Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich
Mit einem Ja zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» und einem Nein zum Gegenvorschlag am 30. November 2025 erhalten die Gemeinden im Kanton Zürich mehr Kompetenzen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Wir brauchen in unseren Städten und Gemeinden mehr bezahlbare Wohnungen, damit nicht immer mehr Menschen wegen Renditerennovationen aus ihrem Zuhause vertrieben werden. Aktuell fehlen uns aber die notwendigen Mittel.
Die kantonale Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen im Kanton Zürich» gibt den Gemeinden im Kanton Zürich die nötigen Kompetenzen, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen: Dank einem sogenannten «Vorkaufsrecht» sollen Gemeinden bei grösseren Land- und Liegenschaftsverkäufen auf ihrem Gebiet das Objekt zum vereinbarten Kaufpreis übernehmen können. So wird eine Grundlage dafür geschaffen, dass nicht immer mehr Land in den Händen grosser Immobiliengesellschaften landet.
Deshalb am 30. November 2025:
👉 JA zur Initiative für mehr bezahlbare Wohnungen
👉 NEIN zum täuschenden Gegenvorschlag
Darum braucht es ein JA:
- Mehr Autonomie für Städte und Gemeinden: In den letzten 20 Jahren sind die Mieten im Kanton Zürich stark gestiegen. Unternehmen wir nichts gegen diese Entwicklung, wird bezahlbarer Wohnraum immer rarer. Dank einem Vorkaufsrecht erhalten die Städte und Gemeinden im Kanton Zürich die nötige Autonomie, um Land für mehr Genossenschaftswohnungen zu sichern und zu verhindern, dass immer mehr Renditeobjekte entstehen.
- Boden- und wohnungspolitischer Spielraum der Gemeinden wird erweitert: Heute haben die Gemeinden bei vielen Verkäufen nicht mal eine theoretische Chance zum Mitbieten, da kein offenes Bieterverfahren stattfindet. Das Vorkaufsrecht stellt sicher, dass die Gemeinden über Verkaufsabsichten Bescheid wissen und verhindern können, dass immer mehr Liegenschaften von Immobilienfirmen aufgekauft werden.
- Vorkaufsrecht hat sich bereits bewährt: In mehreren Kantonen wurde das Vorkaufsrecht bereits eingeführt. Zum Beispiel im Kanton Waadt, wo die waadtländischen Gemeinden seit Beginn des Jahres 2020 davon Gebrauch machen können. Auf diese Weise konnte die Stadt Lausanne bereits mehrere Liegenschaften kaufen und langfristig für die Allgemeinheit sichern.
- Nachfrage seitens der Städte und Gemeinden ist da: Laut einer Umfrage des Städteverbandes zur Wohnungspolitik stuften rund zwei Drittel der antwortenden Städte und Gemeinden ein Vorkaufsrecht als “eher oder sehr zweckmässig” ein. Zusätzlich wurde dem Bundesrat im Rahmen des wohnungspolitischen Dialogs Bund, Kantone und Städte empfohlen, ein Vorkaufsrecht für Gemeinden vertieft zu prüfen.
- Vorkaufsrecht ist finanzierbar: Ein Vorkaufsrecht für Gemeinden ist finanzierbar! Mithilfe der Gelder aus dem Mehrwertausgleich, die auch für Massnahmen zur Wohnbauförderung genutzt werden können, oder der Grundstückgewinnsteuern kann ein Fonds zur Finanzierung der Boden- und Liegenschaftspolitik eingerichtet werden.
Mehr Infos:
- Kampagnen-Webseite des überparteilichen Komitees
- Initiativtext zum Download