«Boden behalten – Richterswil nachhaltig gestalten»
Boden ist nicht vermehrbar. Die Boden- und Liegenschaftenpreise steigen deshalb auch in Richterswil stetig. Die SP Richterswil hat deshalb zusammen mit der EVP die Einzeliniative eingereicht, wonach ein Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken nur noch in Ausnahmefällen erlaubt wird. Die Urnensabstimmung ist am 14. Juni 2026.
Land, das der Gemeinde gehört, soll auch in Zukunft im Besitz der Gemeinde sein. Dies fordern die SP Richterswil-Samstagern und die EVP Richterswil gemeinsam in einer Einzelinitiative. Die Initiant:innen verlangen eine Anpassung der Gemeindeordnung. Dort soll neu festgehalten werden, dass ein Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken nur noch in Ausnahmefällen erlaubt wird. Namentlich dann, wenn ein Grundstück kleiner ist als 100 Quadratmeter oder zur Realisierung eines öffentlichen Projekts des Kantons oder des Bundes verkauft werden kann. Also beispielsweise für den Bau einer Kantonsschule.
Boden ist nicht vermehrbar und somit ein äusserst wertvolles Gut. Die Boden- und Liegenschaftenpreise steigen stetig. Wenn die Gemeinde die jetzigen Grundstücke behält, muss sie nicht später teures Land kaufen, wenn sie wieder Bedarf hat. Die Gemeinde Richterswil verfügt über beschränkte Landreserveren in der Bauzone, währenddem die Zahl der Einwohner:innen in Zukunft mit grosser Wahrscheinlichkeit ansteigen wird. Die Gemeinde benötigt Bodeneigentum für künftige öffentliche Bauvorhaben wie Schulen, Kindergärten, Altersversorgung, Infrastruktur oder Spielplätze.
👉 Deshalb braucht es am 14. Juni an der Urnenabstimmung ein Ja zur Einzeliniative «Boden behalten – Richterswil nachhaltig gestalten»!
